Geiling

„Produktion ist unsere Dienstleistung“

„Produktion ist unsere Dienstleistung“

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Geiling GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.
  2. Mit Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und uns eine etwaige Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich anzuzeigen.
  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt stets in unserem Namen.

§ 4 Vergütung

  1. Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Kunde ist berechtigt, bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen 2 % Skonto einzubehalten.
  3. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Aufrechnung ist nur bei anerkannten Gegenansprüchen zulässig.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur übergeben wird.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.

§ 6 Gewährleistung

  1. Unsachgemäße Behandlung begründet keine Gewährleistungsansprüche.
  2. Wir leisten Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung gelten Minderung oder Rücktritt.
  4. Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.

§ 7 Schutzrechte

  1. Der Kunde gewährleistet, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. Bei Geltendmachung von Schutzrechten sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nicht.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.